Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Version 1.1 · Stand: 25. Oktober 2026
Gemeinsamer Rahmen für die Nutzung von NeverGate-Software, Webseiten, Apps, Diensten und digitalen Inhalten. Besondere Produktlizenzen und individuelle Vereinbarungen werden in den folgenden Bedingungen berücksichtigt.
NG-Browser: MIT-Lizenz. Für den eigenen Programmcode gilt die MIT-Lizenz; Einzelheiten stehen in Abschnitt 5. Zur Lizenzzuordnung.
Fassungen zum Nachlesen und Speichern: Version 1.0 · Version 1.1
1. Anbieter und Kontakt
NeverGate ist der Projektname der von Ingo Vetter verantworteten Angebote. Anbieter dieser Angebote ist Ingo Vetter, Kimplerstraße 326a, 47807 Krefeld, Deutschland. Kontakt: info@nevergate.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten und Anbieterangaben stehen im Impressum auf nevergate.de.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung und die eingeräumten Rechte an den nachfolgend erfassten NeverGate-Angeboten. Rechte kann NeverGate nur einräumen, soweit NeverGate selbst dazu berechtigt ist. Für Angebote anderer Betreiber gelten deren eigene Vereinbarungen.
2. Geltungsbereich: bestehende und künftige Angebote
Diese Rahmenbedingungen sind für bestehende, in Entwicklung befindliche und künftig veröffentlichte Angebote bestimmt, die von NeverGate selbst bereitgestellt werden und auf diese Bedingungen verweisen. Voraussetzung ihrer vertraglichen Geltung ist die jeweils erforderliche wirksame Einbeziehung.
Erfasst werden insbesondere Webseiten, Webanwendungen, Portale und Verwaltungsoberflächen; Browser, Desktopprogramme, mobile Apps und Launcher; Cloud-, Speicher- und Synchronisierungsdienste; Bots, Automatisierungen und Schnittstellen; Spiele-Overlays und Telemetrie-Werkzeuge; Minecraft-Server, Mods, Plugins, Spielwelten und Ressourcenpakete; sowie eigene digitale Inhalte, Dokumentationen und individuell entwickelte Software oder Webseiten.
Hierzu können beispielsweise NG-Browser, NG-App, NG-Cloud, NG-Bot beziehungsweise NG-Discord Bot, NeverGate Virtual Control und ETS-/ATS-Overlays, NG-City, NG-Verkehr und NG-Fahrzeuge gehören. Die Aufzählung beschreibt den Anwendungsbereich und sagt nichts darüber aus, welche Produkte bereits verfügbar sind.
Für zukünftige Angebote werden vor ihrer Nutzung die tatsächlich angebotenen Leistungen und gegebenenfalls ergänzende Bedingungen festgelegt. Aus der Erwähnung eines Projekts entstehen weder ein Anspruch auf Veröffentlichung noch eine Lizenz an unveröffentlichten Bestandteilen.
3. Vertragsgrundlagen und besondere Bedingungen
Vor einem Vertragsschluss müssen Nutzer auf die maßgeblichen Bedingungen hingewiesen werden und Gelegenheit erhalten, diese zu lesen und zu speichern; eine erforderliche Zustimmung wird im jeweiligen Angebot eingeholt. Der bloße Aufruf dieser Seite oder die Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert keine bestehenden Verträge.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Wirksam vereinbarte besondere Produkt-, Projekt-, Test- oder Auftragsbedingungen gehen diesen Rahmenbedingungen in ihrem jeweiligen Regelungsbereich vor. Die gesetzlichen Grenzen für Vertragsbedingungen bleiben maßgeblich.
Offene Lizenzen und Lizenzen von Drittanbietern gelten für die von ihnen erfassten Bestandteile vorrangig. Diese Rahmenbedingungen schränken die daraus folgenden Rechte nicht ein.
4. Leistungsumfang, Zugang und Kosten
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarte Produktbeschreibung, der freigegebene Funktionsumfang und gegebenenfalls die vereinbarte Leistungsdauer. Technische Voraussetzungen, benötigte Drittprodukte und erkennbare Einschränkungen werden beim jeweiligen Angebot beschrieben. Planungen und Roadmaps sind ohne eine entsprechende Vereinbarung keine Zusage bestimmter Funktionen oder Termine.
Öffentliche Downloads, persönliche Einladungen, Konten und projektbezogene Freischaltungen können unterschiedliche Zugänge vermitteln. Eine Freischaltung für ein Angebot vermittelt keinen Zugang zu anderen oder internen Bereichen.
Diese Bedingungen begründen für sich allein keine Zahlungspflicht. Kostenpflichtige Leistungen, Abonnements, Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsbedingungen bedürfen einer gesonderten transparenten Vereinbarung. Ein kostenloser Zugang wird durch eine Änderung dieser Seite nicht automatisch kostenpflichtig.
Soweit gesetzlich erforderlich, werden die vorvertraglichen Informationen und gegebenenfalls Widerrufsbelehrungen gesondert bereitgestellt. Dies kann neben kostenpflichtigen Verbraucherangeboten auch Angebote betreffen, bei denen Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellen oder sich hierzu verpflichten; die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen, insbesondere nach § 312 Abs. 1a BGB, bleiben maßgeblich. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben bestehen; diese Rahmenbedingungen ersetzen keine vollständigen Bestell- oder Verkaufsbedingungen.
5. Nutzungsrechte an NeverGate-Software
NG-Browser steht hinsichtlich des von NeverGate bereitgestellten eigenen Programmcodes ausdrücklich unter der MIT-Lizenz (SPDX: MIT). Diese gestattet insbesondere die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weiterverbreitung, Unterlizenzierung und den Verkauf von Kopien, einschließlich kommerzieller Nutzung, unter Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechts- und Lizenzhinweise. Die vollständige MIT-Lizenz und die dem Produkt beigefügten Hinweise sind maßgeblich. Für fremde Bestandteile gelten deren jeweilige Lizenzen. Die allgemeinen Einschränkungen dieser Rahmenbedingungen, insbesondere in den Abschnitten 5, 6 und 16, beschränken die durch die MIT-Lizenz eingeräumten Rechte nicht. Die MIT-Lizenz erteilt für sich genommen keine Markenrechte und keinen Anspruch auf einen gesonderten Online-Dienst.
Soweit das jeweilige Angebot keine andere Lizenz vorsieht, erhält der rechtmäßige Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, die bereitgestellte Software im vereinbarten beziehungsweise beschriebenen Umfang zu installieren, auszuführen und bestimmungsgemäß zu verwenden. Dazu gehören die hierfür technisch erforderlichen Kopien.
Der Betrieb auf eigenen oder berechtigt verwalteten Geräten, Spielservern oder Discord-Servern ist eingeschlossen, soweit er zum vorgesehenen Zweck des jeweiligen Produkts gehört. Die zulässige Dauer und etwaige Geräte-, Nutzer- oder Servergrenzen ergeben sich aus der Produktvereinbarung. Ohne vereinbarte Befristung ist das Nutzungsrecht an einer rechtmäßig überlassenen lokalen Programmversion zeitlich unbefristet; Rechte zur Beendigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung eines Programms ist von dessen eigener Vermarktung zu unterscheiden. Eine Verwendung innerhalb eines Betriebs oder einer Community berechtigt nicht dazu, die Software selbst als eigenes Produkt zu verkaufen, zu vermieten oder Dritten Lizenzen daran einzuräumen.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder Übertragung ausschließlicher Rechte entsteht nur durch eine entsprechende Vereinbarung oder die jeweils anwendbare Lizenz. Rechte an selbst erstellten Dokumenten, Nutzerdaten und sonstigen eigenen Inhalten werden durch die Programmnutzung nicht auf NeverGate übertragen.
6. Weitergabe, Bearbeitung und Kennzeichnungen
Ohne eine entsprechende Lizenz oder Erlaubnis dürfen geschützte NeverGate-Programme und deren Bestandteile nicht als eigene Entwicklung ausgegeben, öffentlich neu hochgeladen, als Download-Spiegel angeboten oder in fremde Vertriebsangebote aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Weitergabe in Modpacks oder Softwarepaketen, soweit die Produktlizenz dies nicht bereits erlaubt. Das Verlinken auf öffentlich zugängliche offizielle Projekt- und Downloadseiten ist zulässig.
Bearbeitungen und die Übernahme von Programmcode, Modellen, Texturen, Grafiken, Texten oder anderen geschützten Bestandteilen in eigene Produkte benötigen eine entsprechende Berechtigung. Vorgesehene Einstellungen, Konfigurationen, dokumentierte Erweiterungsschnittstellen und eigene Inhalte dürfen bestimmungsgemäß verwendet werden.
Urheber-, Lizenz- und Herkunftshinweise dürfen nicht unberechtigt entfernt oder verfälscht werden. Projektname und Logo dürfen nicht so verwendet werden, dass eine nicht bestehende Urheberschaft, Partnerschaft oder offizielle Freigabe vorgetäuscht wird. Zulässige Berichterstattung, Kritik, Zitate und beschreibende Namensnennungen bleiben möglich.
Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben unberührt. Dazu zählen insbesondere erforderliche Sicherungskopien, das gesetzlich zulässige Beobachten, Untersuchen und Testen von Programmen sowie die unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlaubte Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität. Auch gesetzliche Erschöpfungs- und Weiterveräußerungsrechte werden nicht ausgeschlossen.
7. Fremdsoftware, Open Source und Plattformen
NeverGate-Angebote können fremde Bibliotheken, Laufzeitumgebungen, Mods, Schnittstellen und weitere Komponenten enthalten oder voraussetzen. Die jeweils zugehörigen Lizenztexte, Hinweise und gegebenenfalls erforderlichen Quellcodeangebote werden beim betroffenen Produkt bereitgestellt. Eine kostenlose Bereitstellung allein bedeutet nicht, dass ein Produkt unter einer Open-Source-Lizenz steht.
Für Minecraft, Discord, Steam, Euro Truck Simulator 2, American Truck Simulator, App-Stores und andere Drittangebote gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter für deren eigene Leistungen. Erforderliche Spiel- oder Plattformlizenzen werden durch diese Bedingungen nicht ersetzt. Die Nennung eines Drittprodukts bezeichnet keine Partnerschaft oder Unterstützung durch dessen Anbieter.
Änderungen oder Ausfälle fremder Plattformen können Integrationen beeinflussen. Vereinbarte Leistungen sowie gesetzliche Ansprüche gegenüber NeverGate bleiben hiervon unberührt.
8. Konten, Berechtigungen und Minderjährige
Nutzer dürfen nur eigene oder ausdrücklich zur Nutzung überlassene Konten und Zugänge verwenden. Erforderliche Angaben müssen zutreffend sein. Zugangsdaten, Wiederherstellungscodes und Sicherheitsschlüssel sind angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch sollte NeverGate zeitnah gemeldet werden.
Verwaltungsrechte dürfen nur für Geräte, Konten, Communities und Server eingesetzt werden, für deren Verwaltung eine Berechtigung besteht. Rollen und Freigaben eines Bereichs gelten nicht automatisch für andere Bereiche.
Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Regeln zur Geschäftsfähigkeit und erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung zu beachten. Produktbezogene Altersvoraussetzungen und die Vorgaben eingebundener Plattformen gelten zusätzlich. Eine Familienzugehörigkeit ersetzt keine gesetzlich erforderliche Berechtigung oder Einwilligung.
9. Zulässige Nutzung und Sicherheit
Untersagt sind rechtswidrige Inhalte und Handlungen, Belästigung, Täuschung über Identitäten oder Berechtigungen, Schadsoftware, Spam sowie unberechtigte Zugriffe auf fremde Konten oder Daten. Zugangsbeschränkungen, Berechtigungsprüfungen und Schutzmaßnahmen dürfen nicht unbefugt umgangen werden.
Automatisierte Zugriffe müssen den vorgesehenen Schnittstellen und bekannt gegebenen Grenzen entsprechen und dürfen den Dienst nicht missbräuchlich überlasten. Angriffe und Belastungstests benötigen eine ausdrückliche Freigabe. Gesetzlich erlaubte Untersuchungen bleiben unberührt.
Sicherheitslücken können über die im Impressum genannten Kontaktwege gemeldet werden. Eine Meldung erteilt keine Erlaubnis, fremde Daten abzurufen oder Systeme weiter anzugreifen.
10. Besondere Hinweise zu den Projektarten
Browser und lokale Programme: Die Lizenz betrifft das NeverGate-Programm. Rechte und Pflichten bei aufgerufenen Webseiten, installierten Erweiterungen und fremden Downloads richten sich zusätzlich nach dem jeweiligen Angebot. Eine Schutzfunktion ist keine Zusage, jede Gefahr erkennen zu können; vereinbarte Sicherheitsmerkmale bleiben geschuldet.
Apps mit Familien-, Standort-, Nachrichten- oder SOS-Funktionen: Solche Funktionen dürfen nur mit der erforderlichen rechtlichen Berechtigung genutzt werden. Heimliche oder sonst unzulässige Überwachung ist untersagt. Standort- und Benachrichtigungsfunktionen können von Gerätefreigaben, Betriebssystem, Netz und Energieeinstellungen abhängen. Eine SOS-Funktion ersetzt keinen öffentlichen Notruf und keine professionelle Notfallversorgung.
Bots und Verwaltungswerkzeuge: Nutzer dürfen diese nur in berechtigt verwalteten Bereichen einsetzen und müssen die jeweiligen Rollen, Berechtigungen und Informationen an betroffene Mitglieder beachten. Eine Bot-Installation erteilt keine Erlaubnis zum Auslesen beliebiger fremder Inhalte.
Minecraft-Mods, Plugins und Spielwelten: Maßgeblich sind die ausgewiesenen Spiel-, Loader- und Serverversionen. Vor Änderungen sind Sicherungen wichtiger Welten und Konfigurationen sinnvoll. Spielregeln und besondere Community-Regeln werden beim jeweiligen Server bereitgestellt. Virtuelle Spielwerte begründen ohne gesonderte Vereinbarung keinen Auszahlungsanspruch.
Overlays und Telemetrie: Erforderliche Spielversionen, Darstellungsmodi, Plugins und Plattformvorgaben sind zu beachten. Die bestimmungsgemäße Auswertung freigegebener Telemetrie erteilt keine Berechtigung, Schutzmaßnahmen oder Spielregeln zu umgehen.
Angebotssuche, Prospekte und Produktinformationen: Angezeigte Preise und Verfügbarkeiten sind unter Berücksichtigung von Filiale, Region, Zeitraum, Packungsgröße und möglichen Kundenkartenbedingungen zu lesen. Maßgeblich für einen Einkauf ist das tatsächliche Angebot des Händlers. Durch eine Anzeige bei NeverGate kommt kein Kaufvertrag mit NeverGate zustande. Rechte der Händler an Prospekten, Bildern und Marken bleiben bestehen.
11. Nutzerdaten, Cloud und Synchronisierung
An hochgeladenen oder synchronisierten eigenen Inhalten behalten Nutzer ihre bestehenden Rechte. Sie müssen zur jeweiligen Speicherung und Übermittlung berechtigt sein und dürfen keine Rechte anderer verletzen.
Soweit für eine vereinbarte Funktion erforderlich, gestattet der Nutzer NeverGate die hierfür notwendige technische Speicherung, Übertragung, Verarbeitung und Darstellung seiner Inhalte. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, werbliche Verwertung oder Nutzung als Trainingsmaterial wird durch diese Bedingungen nicht erlaubt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften und den zutreffenden Datenschutzhinweisen.
Speicherumfang, Aufbewahrungsdauer, Sicherungsfunktionen und Exportmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot und gesetzlichen Vorgaben. Eine Synchronisierung ist nicht automatisch eine unabhängige Datensicherung. Nutzer sollten angebotene Export- und Sicherungsmöglichkeiten für wichtige Daten nutzen; Pflichten und Haftung von NeverGate werden dadurch nicht eingeschränkt.
12. Datenschutz und Gerätezustimmungen
Die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzende produktbezogene Hinweise erläutern die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Bedingungen ersetzen weder die erforderlichen Datenschutzinformationen noch eine gegebenenfalls notwendige Einwilligung.
Benötigte Geräteberechtigungen, etwa für Standort, Kamera, Mikrofon oder Benachrichtigungen, werden im jeweiligen Produkt erläutert und über die vorgesehenen Mechanismen angefragt. Eine Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilt keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Datenverarbeitungen.
Auskunfts-, Löschungs-, Widerspruchs- und weitere gesetzliche Betroffenenrechte bleiben bestehen.
13. Entwicklung, Alpha-, Beta- und Testversionen
Als Entwicklungs-, Alpha-, Beta-, Vorschau- oder Testversion gekennzeichnete Angebote können unfertige Funktionen, Fehler und Inkompatibilitäten aufweisen. Die Kennzeichnung informiert über den Entwicklungsstand; sie beseitigt keine gesetzlichen Rechte oder ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.
Für Tests sollten, soweit möglich, getrennte Testumgebungen und geeignete Sicherungen verwendet werden. Testzweck, Laufzeit, unterstützte Systeme und bekannte Einschränkungen werden beim jeweiligen Test angegeben. Aus der Teilnahme folgt ohne Vereinbarung kein Anspruch auf eine spätere Vollversion oder dauerhafte kostenlose Nutzung.
Nicht öffentlich bereitgestellte Testpakete, Einladungen und interne Zugänge dürfen nur im erteilten Berechtigungsumfang weitergegeben werden. Eine zusätzliche Geheimhaltungspflicht entsteht nur durch eine gesonderte wirksame Vereinbarung oder gesetzliche Vorgaben.
14. Aktualisierungen, Verfügbarkeit und Einstellung
NeverGate kann Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen und neue Versionen bereitstellen. Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Aktualisierungen und die erforderlichen Informationen werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Nutzer sollten erforderliche Updates entsprechend den bereitgestellten Hinweisen installieren.
Ein Anspruch auf neue, über den vereinbarten Funktionsumfang hinausgehende Funktionen besteht nur bei entsprechender Vereinbarung. Wartungszeiten, Onlineverfügbarkeit und Supportumfang richten sich nach den jeweiligen Leistungszusagen. Wartungen sollen möglichst angekündigt und Beeinträchtigungen angemessen begrenzt werden.
Änderungen oder die Einstellung laufender Dienste erfolgen unter Beachtung bestehender Verträge und gesetzlicher Vorgaben. Wesentliche vereinbarte Leistungen können nicht allein durch Veröffentlichung auf dieser Seite entzogen werden. Soweit erforderlich, werden Nutzer rechtzeitig informiert und erhalten Gelegenheit, bereitgestellte Datenexporte zu nutzen. Gesetzliche Beendigungs-, Erstattungs- und sonstige Ansprüche bleiben erhalten.
15. Individuelle Entwicklungs- und Betreuungsaufträge
Bei individuell entwickelten Webseiten, Software, Servereinrichtungen und Betreuungsleistungen werden Umfang, Vergütung, Termine, Mitwirkung, Abnahme und die einzuräumenden Rechte im jeweiligen Auftrag festgelegt. Auch Fragen zu Quellcode, bearbeitbaren Projektdateien, Hosting, Wartung und Weitergabe werden dort geregelt.
Eine Anfrage allein begründet weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch eine Zusage zur Umsetzung. Diese Rahmenbedingungen ersetzen keine auf den konkreten Auftrag abgestimmte Vereinbarung.
16. Maßnahmen bei Verstößen und Beendigung
Bei nachvollziehbaren Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung kann NeverGate die zum Schutz betroffener Nutzer und Systeme erforderlichen, verhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen. Soweit zumutbar, werden betroffene Nutzer vorher informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Bei dringender Gefahr kann eine vorläufige Beschränkung sofort notwendig sein.
Dauerhafte Sperren und die Beendigung vertraglicher Rechte setzen eine entsprechende vertragliche oder gesetzliche Grundlage voraus. Soweit erforderlich, erfolgen zuvor Abmahnung oder Fristsetzung. Nutzer können sich zur Überprüfung einer Maßnahme an die im Impressum genannten Kontaktwege wenden.
Nutzer können die Verwendung lokaler Programme einstellen und diese deinstallieren. Für die Beendigung von Onlinekonten, Abonnements und anderen laufenden Leistungen gelten die vereinbarten und gesetzlichen Regelungen. Nach wirksamer Beendigung eines Nutzungsrechts sind betroffene Programmkopien zu entfernen, soweit kein gesetzliches oder anderweitig fortbestehendes Recht zur Aufbewahrung oder Nutzung besteht.
Gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe, Export, Löschung und Erstattung bleiben unberührt; ebenso gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
17. Mängelrechte und Haftung
Für Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Rahmenbedingungen enthalten keinen pauschalen Gewährleistungs- oder Haftungsausschluss. Dies gilt auch für kostenlose Angebote und Testversionen im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Zwingende Rechte, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsrecht, werden nicht eingeschränkt. Ebenso bleiben verbindliche Leistungszusagen, übernommene Garantien und gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten unberührt.
18. Neue Fassungen und zukünftige Projekte
Diese Fassung trägt die Versionsnummer 1.1 und den Stand 25. Oktober 2026. Für ein Vertragsverhältnis ist die wirksam vereinbarte Fassung maßgeblich. Neue Fassungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart werden oder eine zulässige gesetzliche oder vertragliche Grundlage dies erlaubt. Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung.
Neue Projekte können diese Rahmenbedingungen einbeziehen, sobald ihr Leistungsumfang feststeht. Für besondere Geschäftsmodelle, kostenpflichtige Angebote, zusätzliche Datenverarbeitungen oder besondere technische Risiken werden die erforderlichen ergänzenden Vereinbarungen und Informationen bereitgestellt.
Die allgemeinen Formulierungen dieser Seite sind keine pauschale Freigabe bislang unbekannter Nutzungen und ersetzen keine Prüfung der konkreten Ausgestaltung eines neuen Produkts.
Vereinbarte Fassungen werden mit ihrer Versionskennung und ihrem unveränderten Inhalt aufbewahrt. Beim jeweiligen Vertragsschluss ist nachvollziehbar zuzuordnen, welche Fassung einbezogen wurde. Die öffentlich zugänglichen Fassungen sind im Versionsarchiv verlinkt. Bestehende Vereinbarungen werden durch eine neue Veröffentlichung nicht rückwirkend geändert.
19. Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie durch eine Rechtswahl nicht entzogen werden dürfen. Gesetzliche Zuständigkeits- und Gerichtsstandsregeln bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen nicht wirksam einbezogen oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Fragen zu Nutzungsrechten, Weitergabe oder individuellen Vereinbarungen können an info@nevergate.de oder über das Kontaktformular auf nevergate.de gerichtet werden.